Dublin-Verfahren

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Was ist ein Dublin-Verfahren?

Das Dublin-Verfahren ist einfach ein Bestimmung, die festlegt, welches der 32 europäischen Länder für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig ist, und zwar auf der Grundlage bestimmter Bedingungen. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Umständen die Möglichkeit haben, in dem Land zu bleiben, in dem Sie sich derzeit befinden. Ein gängiges Beispiel hierfür ist, wenn Sie Familienangehörige in dem betreffenden Land haben.

Das Dublin-Verfahren soll verhindern, dass Menschen mehrere Asylanträge in verschiedenen Ländern stellen und Klarheit darüber schaffen, welches Land für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig ist. Dies trägt zu einem schlanken und effizienten Asylverfahren in Europa bei. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Dublin-Verfahren darauf abzielt, Gerechtigkeit zu gewährleisten und Asylbewerbern eine faire Chance zu geben, ihren Fall darzulegen, und gleichzeitig zu verhindern, dass sie in verschiedenen Ländern mehrere Asylanträge stellen.

Welche Länder sind am Dublin-Verfahren beteiligt?

Die folgenden Länder, die das Dublin-Verfahren anwenden, werden als 'Dublin-Länder' bezeichnet:

  • Österreich
  • Belgien
  • Kroatien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Frankreich
  • Italien
  • Irland
  • Island
  • Ungarn
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien
  • Schweiz
  • Vereinigtes Königreich
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Niederlande
  • Finnland
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Malta
  • Slowenien

Bedingungen für legale Reisen in das Land Dublin

Um legal in ein anderes Land zu reisen, das dem Dublin-System angehört, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hier sind die Kriterien, die gelten:

  • Minderjährige ohne verantwortlichen Erwachsenen: wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und nicht in Begleitung Ihrer Mutter, Ihres Vaters oder eines anderen für Sie verantwortlichen Erwachsenen sind, können Sie legal in ein anderes Dublin-Land reisen.
  • Gültiges Aufenthaltsdokument oder Visum: Sie besitzen ein gültiges Aufenthaltsdokument oder ein Visum, das von einem Dublin-Land ausgestellt wurde, oder wenn Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument seit weniger als zwei Jahren abgelaufen ist.
  • Familiäre Beziehungen in einem anderen Dublin-Land: Sie sind erwachsen und haben einen Ehepartner, Lebensgefährten oder ein Kind unter 18 Jahren, das sich in einem anderen Dublin-Land aufhält, können Sie legal in dieses Land reisen.
  • Besondere Umstände: unter bestimmten besonderen Umständen können Sie legal in ein anderes Dublin-Land reisen. Dies gilt für Situationen, in denen Sie schwanger sind, ein neugeborenes Kind haben, schwer behindert, schwer krank oder alt sind und ein Familienmitglied (Elternteil, Kind, Bruder, Schwester) haben, das sich legal in einem anderen Dublin-Land aufhält.
  • Humanitäre Gründe: in einigen Fällen können Sie aus humanitären Gründen, insbesondere aus familiären oder kulturellen Gründen, legal in ein anderes Dublin-Land reisen. Voraussetzung ist jedoch, dass das betreffende Land Ihrem Antrag auf Aufnahme aus diesen Gründen zustimmt.

Die Schritte im Dublin-Verfahren

Einreichung des Asylantrags: Das Verfahren beginnt damit, dass eine Person einen Asylantrag in den Niederlanden stellt. Dies kann in einem Antragszentrum oder bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) geschehen.

  • Erstmalige Registrierung: Nach Einreichung des Asylantrags wird die Person vom IND registriert. Dabei werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Reiseroute erfasst. Außerdem werden ein Foto gemacht und Fingerabdrücke abgenommen.
  • IND: prüft das IND, ob es Hinweise darauf gibt, dass ein anderes europäisches Land für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. 
  • Transfer in das zuständige Land: wenn sich herausstellt, dass ein anderes europäisches Land zuständig ist, wird ein Rückübernahmeersuchen an dieses Land gerichtet. Die Behörden dieses Landes werden kontaktiert und ein Überstellungstermin wird vereinbart.
  • Rückübernahme oder Ablehnung der Rückübernahme: kann das zuständige Land dem Aufnahmegesuch zustimmen. In diesem Fall wird die Person zur weiteren Bearbeitung des Asylantrags in dieses Land überstellt. Wenn das Ersuchen abgelehnt wird, bleibt die Person in den Niederlanden und das Verfahren wird dort fortgesetzt.
  • Konsultation: Während des Dublin-Verfahrens finden regelmäßige Konsultationen und ein Informationsaustausch zwischen den betroffenen Ländern statt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zuständigkeit korrekt festgestellt wird und das Verfahren gemäß den europäischen Vorschriften durchgeführt wird.

Welche Rechte habe ich, wenn das Dublin-Verfahren abgelehnt wird?

Wenn das Dublin-Verfahren abgelehnt wird, ist es wichtig zu wissen, dass Sie immer noch bestimmte Rechte haben und dass es weitere Schritte gibt, die Sie unternehmen können, um Ihre Situation anzufechten und Ihr Recht auf Asyl zu verteidigen. Hier sind einige wichtige Aspekte Ihrer Rechte nach einer Ablehnung im Dublin-Verfahren:

  • Recht auf Information:  hat das Recht, klar über die Gründe für die Ablehnung Ihres Dublin-Antrags informiert zu werden. Dazu gehören auch die spezifischen Argumente und Fakten, die zu dieser Entscheidung geführt haben.
  • Recht auf Berufung: in den meisten Fällen haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung, Ihren Fall abzulehnen, Berufung einzulegen. Da dies innerhalb einer bestimmten Frist geschehen muss, ist es wichtig, dass Sie sich schnell rechtlich beraten lassen.
  • Das Recht zu bleiben: In einigen Fällen kann Ihnen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in dem Land gewährt werden, in dem Ihr Dublin-Verfahren abgelehnt wurde. Dies kann der Fall sein, wenn in dem Land, in das Sie überstellt werden, Risiken für Ihre Sicherheit oder Ihr Wohlergehen bestehen.

Rechtsanwalt Dublin Verfahren

Bei komplizierten Prozessen wie dem Dublin-Verfahren ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. 

Anwaltskanzlei Der Bedrosian Merkmale Fachanwälte im Asylrecht um Sie zu beraten. Wir wissen, dass jede Situation einzigartig ist und analysieren Ihre Umstände, um Sie fachkundig beraten zu können. Wir beantworten Ihre Fragen, informieren Sie über Ihre Rechte und begleiten Sie durch den Prozess.

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