Beschwerde nicht strafrechtlich verfolgt

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Wenn Sie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, kein Strafverfahren einzuleiten, unzufrieden sind, können Sie das Beschwerdeverfahren nutzen. Dieses Verfahren, das sich auf Artikel 12 der Strafprozessordnung (Sv) stützt, ermöglicht es Ihnen, Beschwerde gegen die Nichtverfolgung einzulegen. Für dieses Beschwerdeverfahren sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht einschalten, vor allem, wenn Sie sich in der Region Overijssel befinden, wie zum Beispiel in Enschede. Der Anwalt für Strafrecht in Enschede kann Sie fachkundig beraten und Sie durch das Beschwerdeverfahren führen. Wählen Sie einen kompetenten Strafrechtsanwalt in Overijssel, um sicherzustellen, dass Ihre Beschwerde gegen die Nichtverfolgung die Aufmerksamkeit erhält, die sie verdient.

Eine Beschwerde wegen Nichtverfolgung, auch bekannt als Beschwerdeverfahren, bezieht sich auf Situationen, in denen bestimmte Schritte unternommen werden, um ein Strafverfahren wieder aufzunehmen. 

Die Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtverfolgung ist für Opfer ein wichtiges Mittel, um ihr Recht auf Gerechtigkeit zu wahren. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten und dennoch zu versuchen, den Verdächtigen vor Gericht zu bringen.

Was ist ein Beschwerdeverfahren?

Eine Beschwerde wegen Nichtverfolgung (oft als Beschwerdeverfahren in Strafsachen bezeichnet) bezieht sich auf Artikel 12 Sv des Strafprozessrechts, der einem Opfer oder Hinterbliebenen einfach die Möglichkeit gibt, beim Gericht eine Beschwerde einzureichen, wenn die Staatsanwaltschaft beschlossen hat, eine Straftat nicht zu verfolgen. Die Einreichung einer “Beschwerde wegen Nichtverfolgung” kann zur Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen oder zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

Was kann die Staatsanwaltschaft dazu bringen, einen Fall nicht zu verfolgen?

Ein Staatsanwalt kann aus verschiedenen Gründen beschließen, einen Fall nicht vor Gericht zu bringen:

  • Unzureichende Beweise:  Wenn es nicht genügend Beweise gibt, um den Angeklagten zweifelsfrei schuldig zu sprechen, wird der Fall in der Regel nicht wieder aufgenommen.
  • Nicht genug Bedeutung für die Gesellschaft: Manchmal ist der Staatsanwalt der Meinung, dass der Fall für die Gesellschaft nicht wichtig genug ist, um ihn zu verfolgen.
  • Andere Lösungen: Anstatt ein Gerichtsverfahren neu aufzurollen, kann die Angelegenheit auf andere Weise gelöst werden, z.B. indem man mit den beteiligten Parteien spricht und Vereinbarungen trifft.
  • Eigene Kompetenz: der Staatsanwalt kann sich aufgrund seiner eigenen Zuständigkeit und Politik dafür entscheiden, einen Fall nicht zu verfolgen, selbst wenn es Beweise gibt.
  • Verjährung: wenn seit der Straftat zu viel Zeit verstrichen ist, kann der Fall nicht verhandelt werden.
  • Persönliche Umstände: Manchmal werden auch die persönlichen Umstände des Verdächtigen, wie sein Gesundheitszustand und sein Alter, berücksichtigt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Nichtverfolgung eines Falles nicht bedeutet, dass der Angeklagte unschuldig ist, sondern dass es Gründe gibt, den Fall zu diesem Zeitpunkt nicht vor Gericht zu bringen. Opfer und Angehörige können in manchen Fällen Einspruch gegen diese Entscheidung erheben.

Bedingungen der Beschwerde

Bevor Sie eine Klageschrift an das Gericht schreiben können, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

  • Engagement für die Sache: In den meisten Fällen muss der Beschwerdeführer ein direktes Interesse an dem Fall haben, d.h. er muss in irgendeiner Weise an der Straftat oder der Situation, über die er sich beschwert, beteiligt sein.
  • Gültiger Grund für die Beschwerde: der Beschwerdeführer muss einen triftigen Grund für die Annahme haben, dass der Angeklagte zu Unrecht nicht strafrechtlich verfolgt wird. Dies könnte zum Beispiel auf neuen Beweisen oder einem rechtlichen Fehler bei der Entscheidung, keine Strafverfolgung durchzuführen, beruhen.
  • Fristen: Ihre Klageschrift muss innerhalb der Frist beim Gericht eingereicht werden. Diese Frist kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Wenn Sie sich mit unseren Anwälten in Verbindung setzen, können Sie eine Schätzung erhalten, wie lange diese Frist tatsächlich sein wird.  

Reklamation

Wenn Sie den Brief mit Ihrer Beschwerde (Beschwerdeschreiben) schreiben, ist es wichtig, dass Sie die notwendigen Informationen enthalten. Es kann viel Zeit und Mühe kosten, einen professionellen Beschwerdebrief zu schreiben. Es ist ratsam, einen Anwalt damit zu beauftragen, um unnötige Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

Zu den notwendigen Informationen, die in einer solchen Beschwerde enthalten sein sollten, gehören:

  • Staatsanwaltschaft und Mutationsnummer: Die Nummer, die der Staatsanwalt (Staatsanwaltschaftsnummer) oder die Polizei (Mutationsnummer) dem Fall zugewiesen hat.
  • Die Straftat: die Person, die Ihrer Meinung nach strafrechtlich verfolgt werden sollte (der Angeklagte).
  • Grund für die Beschwerde: Warum Sie mit der Entscheidung des Staatsanwalts nicht einverstanden sind.
  • Kontaktdaten: Sie müssen Ihre Kontaktdaten in der Beschwerde angeben, damit das Gericht Sie erreichen kann.

Beschwerdeverfahren

Um ein Beschwerdeverfahren erfolgreich einzuleiten, müssen einige Schritte befolgt werden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über den Ablauf eines solchen Verfahrens:

  • Beschwerde einreichen: Zunächst muss, wie bereits erläutert, die Klageschrift an das Gericht geschickt werden, in der dargelegt wird, warum der Verdächtige strafrechtlich verfolgt werden muss.
  • Registrierung: Das Gericht wird die Beschwerde registrieren und eine Kopie an den Generalstaatsanwalt senden. Dieser ist ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bei einem Gericht und hat eine ähnliche Funktion wie ein Staatsanwalt.
    Beurteilung der Beschwerde: Das Gericht prüft, ob Sie während einer Verhandlung zusätzliche Erläuterungen abgeben müssen.
  • Sitzung: Nach der Prüfung der Beschwerde werden Sie zu einer Sitzung vor die Beschwerdekammer geladen. Während der Sitzung behandelt die Beschwerdekammer Ihre Beschwerde und stellt Ihnen dazu Fragen.
  • Entscheidung: Innerhalb von sechs Wochen nach der Verhandlung entscheidet die Beschlagnahmungskammer, ob die Klage zugelassen oder abgelehnt wird. Wird die Klage abgelehnt, wird der Angeklagte nicht weiter strafrechtlich verfolgt. Wird die Klage jedoch zugelassen, muss der Staatsanwalt das Verfahren wieder aufnehmen und den Angeklagten strafrechtlich verfolgen.
  • Keine Berufung möglich: Sobald diese Entscheidung getroffen wurde, ist es nicht mehr möglich, Berufung einzulegen.

Beschwerde nicht Strafverteidiger

Wenn Sie Probleme damit haben, dass jemand nicht strafrechtlich verfolgt wird, oder wenn gegen Sie Anzeige erstattet wurde, ist es ratsam, sich an einen Anwalt mit umfassender Erfahrung zu wenden, um Ihre wertvolle Zeit zu sparen.

In der Anwaltskanzlei Der Bedrosian, haben wir Fachanwälte mit viel Erfahrung in der Strafrecht und kann Ihnen daher z.B. bei der Einreichung Ihrer Beschwerde helfen.

Nehmen Sie also Kontakt mit uns auf, damit einer unserer Anwälte Ihnen so schnell wie möglich in Ihrem Fall helfen kann.

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